Zwangsversteigerung von Immobilien: Nur 6% der Steuerzahler ohne Schutz

Einige relevante Auszüge aus der Rede des griechischen Finanzministers Tsakalotos zum Thema Zwangsversteigerung von Immobilien

Unser Gesetzesentwurf versucht die Lasten der Umstrukturierung optimal zu verteilen und zwar auf a) die Steuerzahler, b) die Banken, die einen Schuldenschnitt akzeptieren und c) die Darlehensnehmer, die zahlen können.

Künftig werden nur 6% der Steuerzahler keinen Schutz haben. Das sind die Steuerzahler, die mehr als 35.000,- € als Familieneinkommen angeben.

Um den Schuldenschnitt der Banken zu verdeutlichen nachstehend ein Beispiel:

Wenn eine Immobilie einen Beleihungswert in Höhe von € 100.000,- hatte und jetzt einen aktuellen Verkehrswert in Höhe von € 50.000,– hat, wird die Bank in diesem Fall in drei Jahren einen Schuldenschnitt vornehmen. Für die Berechnung der monatlichen Belastung des Darlehensnehmers wird dann ein Kapital zugrunde gelegt, das dem Betrag entspricht, den die Bank bei einer Zwangsmaßnahme erzielen würde.

Die derzeitige Verteilung der Einkommenshöhe in Griechenland gliedert sich wie folgt:

  • 85,5% der Bevölkerung gibt als Jahreseinkommen einen Betrag bis 23.000,- € an
  • 89% der Bevölkerung gibt als Jahreseinkommen einen Betrag bis 29.000,- € an
  • 94% der Bevölkerung gibt als Jahreseinkommen einen Betrag bis 35.000,- € an

Aufgrund der o.a. Einkommensverhältnisse wird klar ersichtlich, dass hierdurch sogar die Mittelschicht geschützt wird.

Sehr wichtig ist dabei, dass diese Rekapitalisierung der Banken unter Berücksichtigung der Regelung der Risikokredite erfolgt.

Unser Gesetzesentwurf verteilt die Lasten zwischen Steuerzahlern, Banken und Darlehensnehmern ausgeglichen.

Wir führen harte Verhandlungen und gewinnen manchmal etwas, jedoch verlieren wir auch manchmal etwas.

Quelle: Avgi.gr

Notiz der Redaktion: Der Gesetzentwurf wurde vom Parlament am 31.10.2015 verabschiedet. Die Umsetzung soll bis Ende des Jahres erfolgen.

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